Leitlinien

der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Niedersachsen e. V.

Schulen in freier Trägerschaft...

...stehen für Vielfalt und Qualität im öffentlichen Schulwesen.

Seit 1954 vereinigen sich in der Arbeitsgemeinschaft Schulen in freier Trägerschaft unterschiedlicher weltanschaulicher, konfessioneller und pädagogischer Ausrichtung. Sie gewährleisten die für eine freiheitliche Gesellschaft notwendige Vielfalt und Qualität im öffentlichen Schulwesen und lassen Raum für die Verwirklichung individueller Erziehungs- und Bildungsziele sowie persönlich definierter Lebensziele. Die Vielfalt der Traditionen und Profile sieht die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Niedersachsen e.V. als ihren Reichtum an, den es zu erhalten und zu fördern gilt.

Nicht die Gleichartigkeit sondern die Gleichwertigkeit zum staatlichen Schulwesen prägen die pädagogischen und gestalterischen Freiräume der Schulen in freier Trägerschaft. Schulen in freier Trägerschaft sind sich in ihrer Vielfalt ihrer Verantwortung für die Weiterentwicklung des Schulsystems bewusst und nehmen mit ihren Schulen öffentliche Aufgaben wahr.

...sind Ansprechpartner für die schulische und berufliche Orientierung.

Freie Schulen nutzen die ihnen im Grundgesetz zugesicherte Gestaltungsfreiheit für die Entwicklung ganz unterschiedlich ausgeprägter Formen von Unterricht und Erziehung. Unsere mehr als 120 Mitgliedsschulen in Niedersachsen leisten ihren Beitrag dazu, möglichst jedem Schüler und jeder Schülerin sowie ihren Eltern umfassende Wahlmöglichkeiten bei der Suche nach den geeigneten Schulen und Bildungsgängen zu geben. Vor allem Eltern machen die Erfahrung, dass die Konzeptionen freier Schulen ihren jeweiligen Vorstellungen von schulischer Orientierung und Werteerziehung in besonderer Weise entsprechen.

Der besondere Charakter und zugleich die Stärke einer jeden Schule in freier Trägerschaft beruht auf dem Konsens zwischen Elternhaus, Schule und Schülerschaft hinsichtlich ihrer Werte, Inhalte, Methoden und Organisation. Wichtige Voraussetzung, um jungen Menschen eine realitätsnahe Orientierung vermitteln zu können, ist ein hoher Identifikationsgrad von Schülern, Lehrern und Eltern mit ihrer Schule und ihrer pädagogischen Prägung.

...bringen Innovationen in das öffentliche Bildungswesen.

Schulen in freier Trägerschaft sind in ihrer Arbeit selbstständig, denken zukunftsorientiert und bieten selbst verantwortete Bildungsgänge an (Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung), die in ihrem inhaltlichen Kern einerseits staatlichen Schulformen entsprechen, andererseits Raum für die spezifisch-pädagogische Ausgestaltung lassen. Sie können staatliche Abschlüsse vergeben (anerkannte Ersatzschulen) und haben die Möglichkeit, Lehrkräfte auszuwählen, die sich in besonderem Maße den Zielen der Schule verpflichtet fühlen und sich dafür engagieren. Dem entspricht, dass auch Lehrkräfte mit unterschiedlichen, aber gleichwertigen Qualifikationen beschäftigt werden und auf besondere Erfahrungen verweisen können.

Freie Schulen sind oftmals Vorreiter für die Umsetzung neuartiger Lernprozesse und Lerninhalte. Sie stehen hinsichtlich ihrer Bildungsangebote und pädagogischen Konzeptionen in produktivem Wettbewerb mit staatlichen Schulen.

...stehen ein für die gezielte Förderung individueller Kompetenzen.

Schulen in freier Trägerschaft stehen ein für das Bemühen um ein Höchstmaß an Differenzierung der Leistungsanforderungen und an Individualisierung der Lernprozesse. Dies umfasst die ausdrückliche Berücksichtigung unterschiedlicher Lebensläufe und Lebensentwürfe der Schüler sowie die intensive Förderung individueller Kompetenzen und Fähigkeiten. Freie Schulen haben den Anspruch, jungen Menschen das Verständnis für ein - über die Schule hinaus andauerndes - lebensbegleitendes Lernen zu vermitteln.

Unabhängig von den Einkommensverhältnissen der Eltern ist eine Schule in freier Trägerschaft grundsätzlich für jeden Schüler und jede Schülerin zugänglich. Wird ein Schulgeld erhoben, so muss dies laut Gesetzgeber sozialverträglich, d.h. für die Eltern zumutbar sein. Damit dies möglich ist, muss die Finanzierung, zu der der Staat nach dem Grundgesetz verpflichtet ist, sichergestellt sein. Die Finanzhilfe des Landes wird nach Ablauf von drei Jahren seit der Genehmigung der Schule als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten gewährt. Die Lücke zwischen den Kosten der Schule pro Schüler und den Finanzhilfezahlungen muss über Schulgeld und Stipendien gedeckt werden.

Von entscheidender Bedeutung für die Qualität und Leistungsfähigkeit eines Bildungswesens ist weniger die Struktur des Schulsystems, als vielmehr die messbare Qualität der geleisteten Arbeit und die Umsetzung sowie Ausgestaltung pluraler pädagogischer Konzepte an den einzelnen Schulen. Der Zuspruch vieler Eltern gibt uns in dieser Denkweise Recht.