Ab dem 01.08.2022 sollte die Verordnung zur Förderung der Schulgeldfreiheit in den Bildungsgängen Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent, Fachschule Sozialpädagogik und Berufsfachschule Pflegeassistenz von Schulen in freier Trägerschaft in Kraft treten und damit auch Vordrucke für die Antragstellung veröffentlicht werden.
Dies ist leider nicht erfolgt, so dass einige Schulen die Mitteilung erhalten haben, dass für August keine Schulgeldzahlung erfolgen kann, sondern mit den Folgemonaten rückwirkend gezahlt werden wird.
Um ihren gesetzlichen Anspruch deutlich zu machen, empfehlen wir allen Schulen sich formlos per mail bis zum 31.08.2022 mit den aktuellen Schüler:innenzahlen an die RLSB zu wenden.
Das gilt für alle Schülerinnen und Schüler (SuS), die zu diesem Schuljahr neu beantragt werden. Für die Bestands-SuS war die Beantragung ja bereits erfolgt und das Schulgeld kommt.
Diese äußerst unzufriedene Situation haben wir bereits vergangene Woche gegenüber dem Kultusministerium in größerer Runde vorgetragen.