Schulen in freier Trägerschaft werden bei dem Aufholprogramm grundsätzlich berücksichtigt, allerdings bedarf es dazu einer gesonderten Förderrichtlinie, die gerade vom Kultusministerium erarbeitet wird. Darüber haben wir unsere Mitglieder am 9. September informiert und Informationen vom Kultusministerium mit zusätzlichen Hinweisen und einer Übersicht zu den voraussichtlichen Höchstbeträgen beigefügt.