Rechtsgutachten bestätigt Autonomie und pädagogische Freiräume der Schulen in freier Trägerschaft
Die Forderungen des Landesrechnungshofes nach systematischen, anlasslosen Überprüfungen von Schulen in freier Trägerschaft mithilfe von Schulaufsicht und deren geplante Neuausrichtung durch die Niedersächsische Landesschulbehörde sind Gegenstand eines Rechtsgutachten, das die LAG der Freien Waldorf- und Rudolf-Steiner-Schulen bei der renommierten Verwaltungsrechtlerin Frau Prof. Brosius-Gersdorf in Auftrag gegeben hat.
Die Träger Freier Schulen befürchten, dass die grundgesetzlich verankerte Autonomie freier Schulen und die damit verbundenen Freiräume der Schulen in freier Trägerschaft durch die Neuausrichtung der Schulaufsicht zu stark eingeschränkt werden.
In ihrem Gutachten stellt Prof. Brosius-Gersdorf die Verfassungsmäßigkeit einzelner Vorhaben in Frage, wie z. B. die Rechtmäßigkeit anlassloser Überprüfungen freier Schulen oder die regelmäßigen Unterrichtsbesichtigungen als Mittel zur Überprüfung der Einhaltung der Stundentafel. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass Schulaufsicht in Niedersachsen nur Rechtsaufsicht ist. Auch ein Schulgeld von über 200 € pro Monat, so Prof. Brosius-Gersdorf, ist mit dem Gesetz vereinbar, solange die Schulen den Besuch von Kindern einkommensschwacher Eltern durch eine soziale Staffelung oder auf andere Weise sicherstellen.
Die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Nds. sieht im Rechtsgutachten eine Grundlage dafür, im konstruktiven Dialog mit dem Kultusministerium und der Niedersächsischen Landesschulbehörde Standards zur staatlichen Schulaufsicht nach § 167 NSchG zu entwickeln, die die Autonomie und die pädagogischen Freiräume der Schulen in freier Trägerschaft wahren.