Gerade die schnelle durch Corona notwendig gewordene Digitalisierung gilt es im Nachgang noch einmal datenschutzrechtlich genau zu beleuchten. Vielerorts mussten Lösungen gefunden werden, um bspw. von heute auf morgen auf Unterricht via Videokonferenz umzustellen. Dieser Umstand, sowie das Schulen qua Natur in nahezu allen Bereichen höchst sensible Daten von (zum Teil minderjährigen) Schülerinnen und Schülern verarbeiten, zeigt eindrücklich, dass die datenschutzrechtlichen Grundlagen an den Schulen etabliert werden müssen.
Das Webinar wird durchgeführt von Althammer & Kill, die pragmatische Lösungskonzepte für Datenschutz und Digitalisierung anbieten und im Umfeld Datenschutz, Informationssicherheit, Cloud- & Cyber-Security sowie Compliance beraten.
Wir freuen uns also sehr, dass sich Herr Lang von Althammer & Kill für dieses kostenfreie Webinar zur Verfügung stellt.
Hier noch mal die Veranstaltungsdaten auf einen Blick:
Am Mittwoch, den 31.08.2022 von 14.00 – 15.00 Uhr
Thema: Vortrag über Datenschutz-Herausforderungen für Freie Schulen in Zeiten der Digitalisierung
Referent: Simon Lang (zertifizierter Datenschutzbeauftragter, verantwortlich für den Bereich Produkt & Marketing bei der Althammer & Kill GmbH & Co. KG)
Format: Online über Clickmeeting
Anmeldung: bis zum 29.08.2022 um 9.00 Uhr (gern auch früher) per Mail an info@freie-schulen.de
Nach dem Vortrag wird es noch eine Frage-Antwort-Runde geben. Alle Fragen sind erlaubt. Gerne können bereits vorab Fragen eingereicht werden.
Nach dem Webinar kennen Sie die datenschutzrechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung von (hoch sensiblen) personenbezogenen Daten an Schulen und wissen, wie Sie den Herausforderungen der Digitalisierung datenschutzrechtlich begegnen können.
Wir freuen uns über Ihre Anmeldungen. Nach Ihrer Anmeldung werden Sie nicht von uns, sondern direkt von der Firma Althammer & Kill angeschrieben werden und den entsprechenden Link zu dem Webinar zugeschickt bekommen.
Gerade die schnelle durch Corona notwendig gewordene Digitalisierung gilt es im Nachgang noch einmal datenschutzrechtlich genau zu beleuchten. Vielerorts mussten Lösungen gefunden werden, um bspw. von heute auf morgen auf Unterricht via Videokonferenz umzustellen. Dieser Umstand, sowie das Schulen qua Natur in nahezu allen Bereichen höchst sensible Daten von (zum Teil minderjährigen) Schülerinnen und Schülern verarbeiten, zeigt eindrücklich, dass die datenschutzrechtlichen Grundlagen an den Schulen etabliert werden müssen.