Entsprechend der AGFS Forderungen hat das Kultusministerium die Förderrichtlinie "Startklar in die Zukunft" hinsichtlich der Fristen verändert.
Durch den Änderungserlass ergeben sich folgende Änderungen im Zuwendungsverfahren:
- Verlängerung des Förderzeitraums von Maßnahmen und Programmen zur Bewältigung von pandemiebedingten Lern- und Kompetenzrückständen an Schulen in freier Trägerschaft bis zum 31.12.2022,
- Verlängerung der diesbezüglichen Antragsfrist auf den 10.11.2022,
- Verlängerung der Frist zur Vorlage der Verwendungsnachweise auf den 31.03.2023.
Ebenfalls hat sich die AGFS vehement dafür eingesetzt, dass die in 2021 nicht verausgabten Mittel auf das Jahr 22 übertragen werden.
Das Kultusministerium hat nun die haushaltsrechtliche Übertragung der im Rahmen der Richtlinie im letzten Jahr nicht verausgabten Mitteln durchgeführt.
Daraus folgt, dass die Schulträger die zuwendungsfähigen Ausgaben nach Nummer 2 der Richtlinie bis zu den in der Anlage festgesetzten Höchstbeträgen je Schule beantragen (vgl. Nr. 5.3 der Richtlinie) können.
Die Richtlinie finden Sie hier:
Das Antragsformular finden Sie hier:
Den Änderungserlass (veränderte Fristen) finden Sie hier: