Informationen und Materialien zu der am 8.9.2021 veröffentlichten Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für Stornokosten sowie die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner können die freien Schulträger auf der folgenden Internetseite finden:
Die Anträge auf Gewährung der Billigkeitsleistung sind mit allen erforderlichen Angaben durch die Schulträger spätestens zum 31.10.2021 beim jeweils zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einzureichen.